Onlineshops die Ihre Produkte oder Leistungen mit Testergebnissen bewerben sollten auf die Aktualität der Tests Acht geben. Denn wie das Oberlandesgericht Zweibrücken nun entschieden hat ist das Werben mit überholten Testergebnissen irreführend und folglich unzulässig. Welche Beweggründe das Gericht für seine Entscheidung nannte und warum man sich an der Stiftung Warentest orientieren kann erfahren Sie in unserem aktuellen Blogbericht.
Die meisten Online-Shops bewerben ihre Produkte mit Testergebnissen – egal ob von renommierten Test-Organisationen ausgestellt oder von unbekannten Prüfinstituten. Diese […]
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