Im kommenden Jahr 2022 treten neue Regeln zum Verpackungsgesetz in Kraft. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Änderungen:

Nachweispflicht für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Bisher brauchten sich lediglich die Unternehmer beim LUCID Verpackungsregister zu registrieren, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen verwendeten. Dies bleibt auch erst einmal so, bis auf die neu eingeführte Nachweispflicht, über die verwendeten Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind: Nicht systembeteiligungspflichtig sind Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland als Abfall anfallen, großgewerbliche Verpackungen (diejenigen, die in der Industrie anfallen – also bei nicht vergleichbaren Anfallstellen), Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. 

Der Nachweispflicht kommen Unternehmer durch eine Dokumentation über die in Umlauf gebrachte Verpackungsmenge und deren Rücknahme pro Kalenderjahr nach. Diese Dokumentation muss bis zum 15. Mai des folgenden Kalenderjahres fertiggestellt sein und aufAnfrage der zuständigen Landesbehörde vorgelegt werden können. Der Gesetzgeber verlangt außerdem die Einführung geeigneter Mechanismen zur Selbstkontrolle der Nachweispflicht, hat aber offengelassen, wie diese aussehen soll.Weiterführender Link: https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Themenpapiere/Fachinformation_Erweiterte_Pfandpflicht_ab_Januar_2022.pdf

Erweiterte Registrierungspflicht 

Bitte denke Sie daran: zum 01.07.2022 tritt einer erweiterte Registrierungspflicht für alle Unternehmen in Kraft, 

  • die Waren mit befüllten Verpackungen in Verkehr bringen, 
  • einschließlich einer Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen, 
  • verpflichtende Angaben zu den Verpackungsabten bei der Registrierung, 
  • Neuregelungen für elektronische Marktplätze. Plattformen und Fullfillment-Dienstleister.

 Nähere Informationen finden Sie auch unter: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/uebersicht-aenderungen-verpackg/inhaltliche-aenderungen-zum-1-juli-2022

Bitte vergessen Sie auch nicht, dass Sie ggf. zum Jahreswechsel die in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen an Ihr Duales System melden müssen.

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