Beim Aufbau und Betrieb eines Onlineshops müssen viele unterschiedliche Aspekte beachtet und eingehalten werden, nicht zuletzt in Bezug auf das Erscheinungsbild der einzelnen Websites. Während die rechtlich relevantesten Bereiche wie u.a. allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht oder Datenschutz im Fokus der Überprüfung auf juristische Wasserfestigkeit stehen, fallen nach wie vor vermeintlich nebensächliche Punkte unter den Tisch oder werden im Hinblick auf Abmahnungsrisiken gar als irrelevant betrachtet. Als passendes Beispiel dient hierzu ein im März diesen Jahres ergangenes Urteil des Landgerichtes Arnsberg, dass entschied Produktbilder müssen eindeutig sein. Wie das Urteil genau aussieht und welche Beweggründe das Gericht angab erfahren Sie hier.
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