Mit der neuen Widerrufsbelehrung gehört nun auch das Vorhandensein eines Widerrufsformulares zur Pflicht für Onlineshops. Geprüfter Webshop informiert Sie in diesem Post über die richtige Darstellung sowie Form des Widerrufsformulares und klärt Onlineshops über wichtige Fragen wie „Wo muss das Widerrufsformular abgebildet werden?“, „Genügt das Widerrufsformular als PDF Datei oder muss es als reiner Text online gestellt werden?“ und „Muss das Widerrufsformular zusätzlich mit der Bestellung versandt werden?“ auf.
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