Shopbetreiber aufgepasst: Gesetzesänderung bei Zahlungsarten zum 13.01.2018
Am 01.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ beschlossen. Dieses tritt ab dem 13.01.2018 in Kraft, doch was genau bedeutet dieses neue Gesetz für Betreiber von Onlineshops? Geprüfter Webshop informiert Sie darüber.
Verbot der Zahlungsgebühren
Noch ist es Händlern möglich von den Verbrauchern Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung einzunehmen, doch das soll sich nun mit der Festlegung des neuen Gesetzes ändern. Folglich müssen Shopbetreiber alle Ihre angebotenen Zahlungsarten für das neue Jahr überprüfen damit der Handel rechtssicher erfolgen kann. Dieses sogenannte „Gebührenverbot“ soll verhindern, dass der Kunde ein Entgelt dafür bezahlen muss um seine Schuld zu begleichen.
Gebühren bei der Zahlungsart Nachname ungewiss
Ab 01.03.2018 verlegt DHL für die Zahlungsart Nachname eine einheitliche Pauschale in Höhe von 5,60 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die bisherige Aufteilung des Entgeltes entfällt damit. Ob die Zahlungsart Nachname, bei der der Kunde die bestellte Ware direkt an der Haustür an den Paketboten begleicht, von dieser Regelung ebenfalls betroffen ist ist gemäß der aktuellen Rechtslage sehr strittig. Daher kann den Shopbetreibern, für einen rechtssicheren Handel, aktuell nur empfohlen werden auf die Zahlungsart Nachname zu verzichten bis eine rechtliche Klarstellung endlich vorliegt.
Neue Kalkulationen der Preise
Unternehmer sind zukünftig dazu gezwungen die Preise für ihr Zahlungsangebot neu zu kalkulieren. Wer auf die Gebühren angewiesen ist muss nun neue Entscheidungen treffen. Somit können die Kosten bei knapper Kalkulation mit einem Aufschlag auf den Kaufpreis oder auf die Versandkosten wieder ausgeglichen werden.
Genauso ist es möglich, als Shopinhaber auf Zahlungsarten wie PayPal, Kreditkarten, Sofortüberweisungen oder auch Giropay zu verzichten, jedoch stellt sich da die Frage, wo da die versprochenen Vorteile für Käufer bleiben?Für alle Händler, welche mit diesen Gebühren arbeiten und diese auch in den Rechtstexten festhalten, ist es wichtig bis Januar die nötigen Änderungen durchzuführen. Andernfalls drohen Abmahnungen des Webshops und es besteht für den Kunden die Möglichkeit die Gebühren zurückzuverlangen.
Das sind die beliebtesten Zahlungsarten bei Onlinehändlern und Verbrauchern
Eine Statistik des Instituts für Handelsforschung hat ergeben, dass die drei beliebtesten Zahlungsarten Paypal, das Zahlen per Rechnung und die Lastschrift sind. Wobei diese Ergebnisse sich eher auf die Sicht der Verbraucher spezialisiert.
Beispielsweise ist es erwiesen, dass Kunden, die große Beträge zahlen müssen, lieber bei Onlineshops einkaufen, welche auch die Möglichkeit bieten die Ware per Rechnung zu zahlen, da diese Option dem Käufer ermöglicht, zuerst den Güter zu erhalten und dann zu zahlen. So bleibt dem Kunden auf diesem Weg auch das Risiko erspart, dass dieser sein Geld nicht wieder bekommt, wenn es zu einer Retour kommt. Doch was ist mit dem Shopbetreiber? Dieser geht mit der Zahlungsart ein höheres Risiko ein. Denn kommt es dazu, dass eine Zahlung nicht erfolgen kann, kann das vor allem bei kleinen Webshops zu großen Problemen führen.
Paypal wird bei den Käufern zumeist als schnelle und sichere Zahlungsart gesehen und aus diesem Grund auch gerne verwendet. Die einfache Handhabung und die Sicherheit für den Käufer lassen die Zahlungsart Paypal immer lukrativer werden. So folgen die meisten Onlineshops diesem „Trend“, um Kunden nicht zu verlieren.
Die Zahlung über die Lastschrift ist die dritt liebste Zahlungsmethode der deutschen Onlineshopper. Hierbei kann der Kunde die Verantwortung der pünktlichen Zahlung auf den Shopbetreiber übertragen. In diesem Fall wird der Betrag von dem Shopinhaber eingezogen. Was zu Anfang gut klingt hat jedoch auch seine Probleme. Denn ist das Konto der Kunden nicht gedeckt wird eine Rücklastschrift erstellt und der Shopinhaber muss zusätzlich die angefallenen Gebühren tragen, welche jedoch wieder eingefordert werden kann.
Für den Onlinehändler ist die sicherste Zahlungsart, die Zahlung per Vorkasse. Denn sobald der Zahlbetrag eingetroffen ist kann die Ware ohne Sorge versandt werden. Möglich wäre für die Zukunft auch, den Blick auf die Zahlungsart „Factoring“ zu wenden. Diese ermöglicht dem Käufer die Zahlung per Rechnung und bietet dem Händler mehr Sicherheit, indem dieser bei der Ausschreibung der Rechnung, mit auftretenden Gebühren, den ausstehenden Betrag von dem jeweiligen Factoring-Betrieb vorab erhält.
Geprüfter Webshop steht Ihnen zur Seite
Für einen rechtssicheren Handel steht Ihnen Geprüfter Webshop gern zur Seite. Durch die Fixierung der Politik, bei dem das Wohl des Käufers im Vordergrund stehen soll, wird es vor allem dem kleinen Unternehmer nicht leicht gemacht. Um den Käufer „in Schutz zu nehmen“, wird oftmals vergessen, welche Kosten und Verpflichtungen der Verkäufer hat, wodurch kleine Unternehmen immer mehr und mehr dazu gedrängt werden auf der Welle der Größen mitzuschwimmen.Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.
Geprüfter Webshop wird Sie, bevor das Gesetz eintritt, nochmal über alle notwendigen Änderungen informieren um Abmahnungen Ihres Webshops zu vermeiden.
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