Ratgeber Versandkosten bei Widerruf

1. Versandkosten bei vollständigen Widerruf

1.1 Hinsendekosten bei vollständigem Widerruf

Die Versandkosten bei vollständigem Widerruf sind dem Verbraucher grundsätzlich zu erstatten, da der Unternehmer immer die Kosten der Hinsendung trägt.

1.2 Rücksendekosten bei vollständigem Widerruf

Für die Ermittlung der Erstattung der Rücksendekosten bei vollständigen Widerruf sind vor allem die Formulierungen in der Widerrufsbelehrung und deren Informationspflicht maßgeblich.

Formulierung 1: Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung

Mit der Formulierung „Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.“ in der Widerrufsbelehrung können seit dem 13.06.2014 die Kosten der Rücksendung auf den Verbraucher umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichten muss. Versäumt der Unternehmer dies, trägt er die Rücksendekosten selbst.

Formulierung 2: Unternehmer trägt die Kosten der Rücksendung

Mit der Formulierung „Wir tragen die Kosten der Rücksendung.“ in der Widerrufsbelehrung kann der Shop, z.B. aus Kundengewinnungsgründen, auch weiterhin die Kosten der Rücksendung übernehmen.

Differenzierung zwischen paketversandfähiger und nicht paketversandfähiger Ware notwendig

Seit dem 13.06.2014 ist der Verbraucher verpflichtet auch die Kosten der Rücksendung für nicht paketversandfähige Ware, sogenannte Speditionsware, zu tragen. Jedoch muss solche Speditionsware vom Unternehmer abgeholt werden. Zudem muss der Unternehmer den Verbraucher in seiner Widerrufsbelehrung über die konkrete Höhe der unmittlebaren Kosten der Rücksendung per Spedition unterrichten. Der bloße Hinweis, dass der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung bei Speditionsware trägt reicht nicht aus.


2. Versandkosten bei Teilwiderruf

2.1 Hinsendekosten Teilwiderruf

Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass die Kosten für den Hinversand, für die Artikel, die beim Verbraucher verbleiben, vom Unternehmer nicht zu erstatten sind. Nichtsdestotrotz ist immer eine Einzelfallbetrachtung von Vorteil. Wir zeigen Ihnen nachstehend, wie je nach Versandkostenmodell, die Hinsendekosten bei einem Teilwiderruf zu behandeln sind:

2.1.1 pauschale Versandkosten

Handelt es sich um feste (pauschale) Versandkosten, muss der Unternehmer bei einem teilweisen Widerruf die Hinsendekosten nicht erstatten. Der Verbraucher hätte in diesem Fall auch nicht weniger an Hinsendekosten bezahlt, wenn er den nun widerrufenen Artikel gar nicht erst mitbestellt hätte.

2.1.2 Versandkosten in Abhängigkeit von Gewicht, Größe oder Menge; Versandkosten ändern sich

Sind die Versandkosten dagegen je nach Gewicht, Größe oder Menge der Ware unterschiedlich, so hat der Unternehmer dem Verbraucher einen Teilbetrag der Hinsendekosten zu erstatten. Und zwar anteilig in Höhe des Betrags, um den die Hinsendekosten ohne Mitbestellung des oder der widerrufenen Artikel geringer gewesen wären.

2.1.3 Versandkosten in Abhängigkeit von Gewichts-, Größen- oder Mengengruppen

Sind die Versandkosten zwar grundsätzlich abhängig von Gewicht, Größe oder Menge, jedoch in bestimmte Versandgruppen unterteilt, gilt es zu schauen in welche Versandgruppe die Produkte einzeln eingestuft worden wären. Sollte bei dieser Untersuchung die Versandkostengruppe nicht wechseln, müssen die Hinsendekosten nicht erstattet werden.

Beispiel 1: Der Verbraucher bestellt ein Produkt A für 450 Gramm und ein Produkt B für 40 Gramm. Der Unternehmer berechnet die Hinsendekosten grundsätzlich nach dem Gewicht der bestellten Artikel. Es gilt jedoch folgender Maßstab:

Bis 500 Gramm: 4,90 Euro

Bis 2 Kg: 5,90 Euro

Bis 5 KG: 6,90 Euro

Da die Gewichtsgrenze von 500 Gramm im obigen Beispiel nicht überschritten wurde und es egal ist, welche der beiden Artikeln der Verbraucher nun einzeln widerrufen möchte, hat er auch keinen Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten. Sowohl die Hinsendekosten nur für Produkt A als auch die Hinsendekosten nur für Produkt B hätten jeweils 4,90 Euro betragen.

Beispiel 2: Der Verbraucher bestellt ein Produkt A für 600 Gramm und ein Produkt B für 40 Gramm. Der Unternehmer berechnet die Hinsendekosten grundsätzlich nach dem Gewicht der bestellten Artikel. Gemäß dem nachfolgenden Maßstab berechnet der Unternhemer 5,90 Euro für den Versand.

Bis 500 Gramm: 4,90 Euro

Bis 2 Kg: 5,90 Euro

Bis 5 KG: 6,90 Euro

Der Verbraucher widerruft nur Produkt B 40 Gramm. Da Produkt A einzeln für sich betrachtet auch alleine 5,90 Euro Versandkosten verursacht, muss der Unternehmer keine Hinsendekosten erstatten. Anders sieht es aus wenn der Verbraucher nur Produkt A widerruft. Da das behaltene Produkt B einzeln für sich betrachtet nur 4,90 Euro Hinsendekosten verursacht hätte, müsste hier der Unternehmer dem Verbraucher noch 1,00 Euro an Hinsendekosten erstatten.

2.2 Rücksendekosten Teilwiderruf

Für die Ermittlung der Erstattung der Rücksendekosten bei Teilwiderruf sind wie beim vollständigen Widerruf die Formulierungen in der Widerrufsbelehrung und deren Informationspflicht maßgeblich.

Formulierung 1: Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung

Mit der Formulierung „Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.“ in der Widerrufsbelehrung können seit dem 13.06.2014 die Kosten der Rücksendung auf den Verbraucher umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichten muss. Versäumt der Unternehmer dies, trägt er die Rücksendekosten selbst. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen vollständigen Widerruf oder einen Teilwiderruf handelt.

Formulierung 2: Unternehmer trägt die Kosten der Rücksendung

Mit der Formulierung „Wir tragen die Kosten der Rücksendung.“ in der Widerrufsbelehrung kann der Shop, z.B. aus Kundengewinnungsgründen, auch weiterhin die Kosten der Rücksendung übernehmen. Auch hier spielt es keine Rolle ob es sich um einen vollständigen Widerruf oder einen Teilwiderruf handelt.

Differenzierung zwischen paketversandfähiger und nicht paketversandfähiger Ware notwendig

Seit dem 13.06.2014 ist der Verbraucher verpflichtet auch die Kosten der Rücksendung für nicht paketversandfähige Ware, sogenannte Speditionsware, zu tragen. Jedoch muss solche Speditionsware vom Unternehmer abgeholt werden. Zudem muss der Unternehmer den Verbraucher in seiner Widerrufsbelehrung über die konkrete Höhe der unmittlebaren Kosten der Rücksendung per Spedition unterrichten. Der bloße Hinweis, dass der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung bei Speditionsware trägt reicht nicht aus. Ob es sich hier um einen vollständigen Widerruf oder einen Teilwiderruf handelt spielt keine Rolle.


3. Weiterführende Hinweise zu Versandkosten

3.1 Versandart und Versanddienstleister können dem Verbraucher nicht vorgeschrieben werden

Der Verbraucher ist grundsätzlich bei der Rücksendung der Waren ungebunden. Die betrifft sowohl die Wahl des Versandunternehmens als auch die Wahl der Versandart. Folglich darf dem Verbraucher weder die Versandart noch der Versanddienstleister vorgeschrieben werden.

3.2 Unfreie Rücksendungen dürfen nicht untersagt werden

Ein erhebliches Problem in der Praxis stellen unfreie Retouren dar, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Bislang nutzen Verbraucher vermehrt diese Möglichkeit der Rücksendung, wenn sie wissen, dass der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Nach herrschender Meinung ist der unfreie Rückversand durch den Verbraucher eine Zulässige Variante, sodass Unternehmer keineswegs die Annahme solcher Sendungen im Widerrufsfalle verweigern dürfen. Da seit dem 13.06.2014 bei den meisten Shops der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen hat dürfte die Versandmöglichkeit der „unfreien Rücksendung“ wohl langsam aussterben.

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