Wer auf eBay verkauft, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, seine Ware feil zu bieten. Man kann Artikel entweder zum fixen Festpreis verkaufen oder als Auktion einstellen. Viele entscheiden sich für das Verkaufsformat Auktion mit niedrigem Startpreis, weil es einige unschlagbare Vorteile mit sich bringt:

  1. Für Auktionen mit einem Startpreis von 1,00 Euro fallen keine eBay-Angebotsgebühren an.
  2. Auktionen erwecken aufgrund ihres niedrigen Startpreises das Interesse und die Aufmerksamkeit vieler Käufer.
  3. Die gewonnenen Interessenten verfolgen den Auktionsverlauf selbst dann weiter, wenn der Verkaufspreis durch mehrere Gebote gestiegen ist. Die Bereitschaft der Kunden, mehr zu zahlen als eigentlich geplant, steigt erheblich.
  4. Die Bietenden geraten im Laufe der Auktion in ein regelrechtes Biet-Fieber. Auf diese Weise erhöht sich der Verkaufspreis um ein Vielfaches.

Allerdings kann es vorkommen, dass vor Verkauf des Artikels etwas Unvorhergesehenes eintritt, beispielsweise wenn die Ware auf einer anderen Plattform verkauft oder beschädigt wurde oder abhanden kam. Für diese Fälle hält eBay für seine Verkäufer die Option bereit, das Auktionsangebot vorzeitig abzubrechen.

So unkompliziert wie es eBay suggeriert, ist das Abbrechen einer Auktion aber nicht! Viel mehr kommt es auf ein wesentliches Detail an: Wurden noch keine Gebote abgegeben, ist alles gut und die Auktion kann problemlos vor dem festgesetzten Ende abgebrochen werden. Wurde jedoch schon auf den Artikel geboten, gestaltet sich die Angelegenheit etwas komplizierter und im schlimmsten Fall sogar recht kostspielig. 

Vorsicht – Abbruch von eBay Auktionen gerichtlich entschieden

Es kommt immer wieder vor, dass ein Verkäufer einen Artikel bei eBay mit einem Startpreis von 1,00 Euro anbietet, während der Auktion jedoch einen anderen Käufer außerhalb von eBay findet und den Artikel an diesen verkauft. Die Auktion bricht der Verkäufer dann einfach vorzeitiger ab.

Doch so einfach geht es leider nicht. Wie ein aktuelles Urteil zum vorzeitigen Abbruch von eBay Auktionen verdeutlicht, ist mit Abgabe auch nur eines Gebotes, und sei es nur 1,00 Euro, ist ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen, egal wie hoch der wirkliche Wert der Kaufsache auch ist. Der Höchstbietende kann sodann die Erfüllung des Vertrages verlangen. Den einmal geschlossenen Kaufvertrag kann der Verkäufer dann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen anfechten (§§ 119 ff. BGB) oder den Rücktritt (§§ 323, 324, 326 BGB) erklären.

In dem geschilderten Fall ist jedoch eine Anfechtung oder ein Rücktritt nicht möglich. Im Gegenteil: Kann der Verkäufer die Auktionsware nicht liefern, weil er sie anderweitig bereits verkauft hat, dann ist er dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar in Höhe des Wertes der Ware. Sollten Sie folglich eine eBay Auktion vorzeitig abbrechen, ist dies nur ohne Folgen möglich, wenn noch kein Interessent auf Ihre Ware geboten hat.

Beispiel: Autoverkauf

Ein Händler oder Privatverkäufer möchte ein Auto im Wert von 5.000 Euro auf eBay im Verkaufsformat „Auktion“ anbieten. Als Startpreis wählt er das attraktive Mindestgebot von 1,00 Euro. Es findet sich ein Interessent der das Mindestgebot abgibt. Allerdings konnte der Verkäufer vor Ablauf der Auktionsfrist das Auto außerhalb der Plattform verkaufen. Der Händler bricht also die Auktion mit dem bisherigen Höchstgebot von 1,00 Euro vorzeitig ab.

Der Höchstbietende hat hier einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 Euro. Dies hat nach mehreren Gerichten nun auch der Bundesgerichtshof am 12.11.2014 so gesehen. eBay Verkäufer sollten folglich darauf achten, eine Auktion nach Erhalt eines Angebotes nicht vorzeitig abzubrechen. Ansonsten drohen – je nach angebotenem Produkt – teils hohe Schadensersatzansprüche.

Sie brauchen Hilfe und Unterstützung? Unsere Rechtsexperten wissen Rat!

Für Fragen zum rechtssicheren Handel stehen wir Ihnen jederzeit gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir sowohl in unserem Basic-Paket als auch in unserem Premium-Paket die rechtliche Überprüfung Ihres eBay-Shops mit an. Zudem liefern wir Ihnen in unserem Premium-Paket auch abmahnsichere Rechtstexte für eBay.

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