Geprüfter Webshop bereitet sich auf die neue Verbraucherrichtlinie zum 13.06.2014 vor
Am 13. Juni 2014 erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) ins deutsche Recht. Mit in Kraft treten dieser Neuerungen kommen viele Veränderungen auf Internet-Händler zu. Davon betroffen sind natürlich alle, die über das World Wide Web verkaufen – völlig egal, ob der Verkauf über eBay, Amazon oder im eigenen Web-Shop erfolgt.
Eine Übergangsfrist wurde nicht eingeräumt, die erforderlichen Anpassungen an die Gesetzesänderungen müssen fristgerecht umgesetzt sein. Aus diesem Grund ist Shop-Betreibern dringend anzuraten, sich über die Neuerungen zu informieren und den Internet-Auftritt auf die jeweiligen Erfordernisse abzustimmen.
Was sind die Ziele der neuen Verbraucherrechterichtlinie?
Wer der Neuerungen als nachteilig auffasst, der irrt. Grundsätzlich sind die Neufassungen zu begrüßen, da sie die Handelsgesetze unter EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und sich somit positiv auf den grenzüberschreitenden Handel auswirken. Hier noch einmal die Vorzüge der neuen Verbraucherrechterichtlinie auf einen Blick:
- Optimierter Verbraucherschutz
- Angleichung von Rechtsvorgaben innerhalb der Europäischen Union
- Ausräumung von Hindernissen auf dem Binnenmarkt, die sowohl Verkäufer als auch Verbraucher betreffen
- Kostenreduzierung beim grenzüberschreitenden Handeln
Geprüfter Webshop bereitet sich auf die neue Verbraucherrichtlinie zum 13.06.2014 vor
Geprüfter Webshop bereitet sich auf die neue Verbraucherrichtlinie zum 13.06.2014 vor. Neben der Zusendung aktualisierter Rechtstexte für Widerruf und AGB an seine Kunden wurde auch das Prüfverfahren an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst und erweitert. Mit seinem Prüf- und Updateservice steht Geprüfter Webshop seinen Kunden stets zur Seite und beugt durch regelmäßige Prüfungen möglichen Abmahnungen vieler Onlineshops vor.
Gemäß der neuen Verbraucherrichtlinie werden zum 13.06.2014 neue Prüfkriterien in den Themengebieten Widerrufsrecht, Lieferbeschränkungen, Zahlungsbedingungen, Garantien, vertragliche Gewährleistungspflicht, Offenlegung dritter Beteiligter, Erreichbarkeit, Preisangaben und Sonstiges aufgesetzt und nachhaltig verfolgt. Mit dem Service von Geprüfter Webshop machen die Kunden ihre Onlineshops abmahnsicher.
In den nächsten Tagen finden Sie im Shopbetreiber Blog von Geprüfter Webshop aktuelle Informationen zu den neuen gesetzlichen Gegebenheiten.
Kleine Checkliste für Online-Händler
Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen hier eine kleine Checkliste zusammengestellt, auf der Sie die dringlichsten Änderungen ablesen können.
- Mehrwertdienstnummern aus dem Impressum entfernen
- Informationen über Lieferbeschränkungen bereitstellen
- Informationen über Zahlungsmittel bereitstellen
- Einforderungen von Zahlungsgebühren nur mit Nachweis und bei Angebot einer kostenlosen Zahlungsmöglichkeit
- Informationen über Versandkosten klar darstellen
- Informationen über Liefertermine bereitstellen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen aktualisieren
- Widerrufsbelehrung auf den neuesten Stand bringen
- Stellen Sie ein Widerrufsformular zur Verfügung
Ein Beispiel: Änderungen im Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Damit Online-Händler einen kleinen Vorgeschmack davon erhalten, wie groß der Anpassungsbedarf an die Neuregelungen ausfallen wird, haben wir hier Informationen zum neuen Widerrufsrecht zusammengestellt.
1. Kein Rückgaberecht
Bislang kam es häufig zu widerrechtlichen Vermischungen des Widerrufsrechts mit dem Rückgaberecht. Ein Umstand, der nicht selten Abmahnungen nach sich zog. Das soll sich mit dem neuen Widerrufsrecht ändern, da es künftig nur noch das Widerrufsrecht geben soll.
2. Neuausnahmen vom Widerrufsrecht
Die Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht werden erweitert.
3. Einheitliche Widerrufsfrist
In Deutschland waren bisher zwei Widerrufsfristen möglich, nämlich die 14-tägige und die verlängerte 30-tägige. Mit dem neuen Gesetz gibt es im ganzen europäischen Raum nur noch die einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.
4. Unbefristetes Widerrufsrecht gestrichen
Verbraucher konnten unter bestimmten Umständen ein unendliches Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Mit der Neuregelung ist damit aber Schluss, denn das Widerrufsrecht soll in Zukunft spätestens nach 12 Monaten erlöschen.
5. Ausübung des Widerrufsrechts erfordert eindeutige Erklärung
Künftig hat der Verbraucher dem Händler eine Erklärung darüber abzugeben, warum er vom Widerrufsrecht Gebrauch macht.
6. Widerruf muss nicht mehr schriftlich erfolgen
Der Kunde muss seinen Widerruf nicht unbedingt schriftlich erklären, sondern kann ihn auch telefonisch vornehmen.
Was Online-Händler jetzt tun sollten
Natürlich können sich Internethändler in die notwendigen Informationen selbst einlesen. Erfahrungsgemäß ist es für Laien aber nicht nur mühsam, sondern auch höchst fehlerträchtig sich mit rechtlichen Angelegenheiten ohne Expertenhilfe auseinanderzusetzen. Viele gesetzliche Regelungen sind nämlich sehr komplex und oftmals rechtlich nicht vollständig geklärt. Überlassen Sie diese Arbeit lieber den Profis von Geprüfter Webshop – dann kann garantiert nichts schief gehen. Außerdem haben Sie so genügend Zeit sich aufs Wesentliche zu konzentrieren: nämlich das Verkaufen im Internet.
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