In diesem Jahr trat die wohl bedeutendste Reform des Kaufrechts seit 2002 in Kraft. Damit Sie wissen, was diese beinhaltet und was sich für Sie ändert, haben wir das Wichtigste im Folgenden zusammengefasst. Achtung: Es geht hierbei in erster Linie um Verbraucherverträge. Sobald Sie ausschließlich mit Unternehmern handeln, gelten nicht alle Änderungen für Sie.
Ab dem 01.01.2022 sind verpackungsrechtlicher Hersteller auch in Frankreich registrierungspflichtig.
Neue Regelungen zum Verpackungsgesetz
Informieren Sie sich über das neue Elektro-Gesetz
Information zu den Änderungen im Verbraucherrecht Bitte dringend lesen!
Anpassung der Datenschutzerklärung für abmahnsichere Webshops
Wer ein Elektro- oder Elektronikgerät als Hersteller in Verkehr bringt, muss bei der Stiftung EAR – dem Elektro-Altgeräte-Register – registriert sein!
Ab dem 1. März 2021 sind neue Energieeffizienzkennzeichnungen verpflichtend! Innerhalb von 14 Tagen ab dem Startdatum (1. März bzw. 1. September) müssen physisch sowie online die Energieeffizienzlabel ausgetauscht werden. Gleiches gilt für jede visuell wahrnehmbare Produktwerbung; in diesen muss die neue Energieeffizienzklasse sowie das zur Verfügung stehende Spektrum deutlich angegeben sein. Hersteller haben nach Aufforderung durch den Händler fünf Arbeitstage Zeit, ein fehlendes Label an den Händler zu liefern. Alternativ kann der Händler es auch selbst ausdrucken oder herunterladen.
Der datenschutzkonforme Umgang mit Nutzerdaten wird verpflichtend
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