Die rechts- bzw. abmahnsichere Konzeption eines Onlineshops ist für viele Online-Shopbetreiber immer noch eine große Hürde. Die Schuld ist aber nicht allein bei den Internet-Händlern zu suchen, sondern auch bei der für Laien unüberschaubaren Rechtslage und den häufigen Gesetzesänderungen. Berücksichtigt man dann noch die teils widersprüchlichen Gerichtsurteile sind Chaos, Verunsicherung und Missverständnisse auf Seiten von Online-Dienstleistern und –Händlern quasi vorprogrammiert. Die fatale Folge: Haufenweise Abmahnungen, die Internet-Unternehmen massive Kosten bescheren.

Die zehn häufigsten Rechtsfehler bei Onlineshops –  eine Untersuchung von Geprüfter Webshop

Nachstehend zeigen wir Ihnen eine Auswahl der am häufigsten aufgetretenen Fehler unserer Kunden. Als häufigste Fehlerquellen haben sich dabei herausgestellt:

1. Fehlende Angaben in AGBs für Onlineshops

Die Fehler, die in diesem Kontext begangen werden, sind so vielseitig, dass sie sich nicht alle hier aufzählen lassen. Die meisten Mängel und Fehlangaben entstehen dabei durch die unkritische Übernahme fremder AGBs und Muster-Vorlagen. So sind etwaige Abweichungen oft nicht schriftlich fixiert worden, es werden unverbindliche Lieferzeiten angegeben oder unrechtmäßige salvatorische Klauseln festgelegt. Nicht selten wurde auch das Transportrisiko der Ware auf den Kunden abgeschoben.

2. Falsche Preisangaben im Onlineshop

Der absolute Klassiker in diesem Bereich lautet: Versandkosten auf Anfrage. Die Verbraucherrechterichtlinie schreibt aber vor, dass Preise inklusive (Umsatz-)Steuern und Lieferkosten dem Verbraucher eindeutig und unmissverständlich dargestellt werden müssen. Insbesondere die Lieferkosten müssen konkret oder zumindest berechenbar (Bsp. nach Länderkategorie bzw. Gewicht) dargestellt werden.

 3. Fehlende Angaben im Impressum Onlineshop

Auch die Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG zählt zu den häufigsten Fehlerquellen. Die Vornamensabkürzung des Inhabers, Fehlen der Rechtsform und der Vertretungsbefugnis, ungenügende Kontaktinformationen, keine Angaben zur Registereintragung und der Umsatzsteuer-ID machen in diesem Zusammenhang die meisten Probleme. Gestallten Sie mit einem der aktuellen Gesetzgebung angepassten Impressum Ihren Onlineshop rechtssicher.

 4. Nicht korrekte Umsetzung der Button-Lösung

Ebenso wurden die vorgegebenen Gestaltungslösungen der Schaltfläche (Bestell-Button) nicht berücksichtigt.

5. Fehler in der Widerrufsbelehrung

Oft werden aber auch die gesetzlichen Vorgaben bzg. der Widerrufsbelehrung nicht korrekt angewendet oder umgesetzt. So wurden Verbraucher nicht in Textform über ihre Widerrufsfrist belehrt oder mit unzulässigen Einschränkungen konfrontiert.

6. Fehlendes Widerrufsformular

Verbraucher müssen das Widerrufsformular nicht unbedingt nutzen, um ihr Widerrufsrecht rechtswirksam auszuüben. Online-Shops haben aber dennoch die Pflicht, das Formular den Kunden zuzuschicken oder Online zur Verfügung zu stellen.

7. Falsche Angabe der Lieferzeit

Selbstverständlich können Online-Shops ihr gesamtes Warensortiment nicht immer vorrätig haben. Allerdings müssen sämtliche Artikel, die nicht innerhalb von 5 Tagen lieferbar sind, mit Angabe einer längeren Lieferzeit versehen sein. Die meisten Fehler liegen hier aber nicht nur im vollständigen Fehlen des Hinweises, sondern auch in unzulässigen „ca.“-Lieferzeiten.

8. Fehlende Angaben in AGBs für Ebay

Gerade auf der Verkaufsplattform eBay versäumten viele Online-Händler, die rechtliche Seite ihrer Shops bzw. ihrer Angebote den aktuellen Gesetzesregelungen anzupassen.

9. Missachtung gesetzlicher Verordnungen (z.B. Batterieverordnung und Altgeräteverordnung)

Vielfach vernachlässigten Internet-Shopbetreiber auch die gesetzliche Hinweispflicht. So fehlten beispielsweise Pflichtangaben im Rahmen der Batterieverordnung, die über die Rückgabepflicht und der kostenlosen Rückgabe-Möglichkeit an den Händler.

10. Fehlerhafte Umsetzung beim Newsletterversand

Bei Newslettern wurde das double-opt-in-Verfahren nicht berücksichtigt: Demnach muss bei Eintragung in den Newsletter-Empfang zunächst eine Mail mit Bestätigungslink an die eingetragenen Mail-Adresse versendet werden. Erst nach Bestätigung kann dann der Newsletterversand an diese Adresse erfolgen. Auf diese Weise bekommen nur diejenigen Interessenten den Newsletter, die ihn auch wirklich bestellt haben.

(Quelle: Eigene Kunden Geprüfter Webshop – Statistik, Stand: 31.07.2014)

Selbstverständlich ist es für Laien eine schier unüberwindliche Aufgabe, sich mit sämtlichen Rechtsklauseln und Gesetzmäßigkeiten des Internetrechts auseinanderzusetzen. Shopbetreiber sollten sicherheitshalber in eine professionelle Rechtstext-Prüfung und –Erstellung investieren, um hohen Abmahnkosten zuverlässig vorzubeugen.

Abmahnungen vermeiden – mit den Rechtsexperten von Geprüfter Webshop!

Vermeiden Sie häufige Abmahngründe bei Onlineshops. Mit Hilfe unserer spezialisierten Anwälte konnten wir bereits eine Menge abmahnwürdiger Defizite beheben und so unsere Kunden vor nervenaufreibenden und kostenintensiven Abmahnungen schützen. Damit Sie sich auf das Wesentliche, den Verkauf Ihrer Produkte und Leistungen, konzentrieren können, steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung. Gern prüfen wir auch Ihren Onlineshop und helfen Ihnen rechtlich auf Nummer sicher zu gehen. Profitieren Sie von unseren Rechtstexten für Onlineshops inklusive Webshop AGB und melden Sie sich einfach für unsere Webshopprüfung an.

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